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Bewohnervertretung
Bewohnervertretung
Durch das Inkrafttreten der Heimmitwirkungsverordnung im Zuge der Novellierung des Heimgesetzes im August 2002 wurde das Mitsprache- und Mitwirkungsrecht unserer Kunden gestärkt. Die Voraussetzungen zur Bildung einer Bewohnervertretung in Heimen und Wohngruppen wurden verbessert und eine Erweiterung der Rechte der Bewohnervertretung umgesetzt.
Die Treffen der Bewohnervertretung finden einmal im Monat statt, bei Bedarf z.B. zur Vorbereitung von Regionaltreffen oder besonderen Veranstaltungen auch öfter. Die Einladungen sowie die Protokolle der Sitzungen sind öffentlich für alle Kunden einzusehen. Die Arbeit der Bewohnervertretung wird von Assistierenden begleitet. Die Bewohnervertreter nehmen an regionalen und überregionalen Treffen teil. Darüber hinaus besuchen die gewählten Mitglieder regelmäßig die vom Landesverband der Lebenshilfe organisierten Fortbildungen für Heimbeiräte.
Die Lebenshilfe für die Grafschaft legt großen Wert auf die Mitbestimmung und Mitwirkung ihrer Kunden und pflegt hier eine offene Gesprächskultur.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Mareen Kalverkamp
Bereichsleitung Arbeit.Wohnen.Leben.
mkalverkamp@lebenshilfe-grafschaft.de
Telefon (05921) 8064-46