AZAV-Leitbild der Lebenshilfe für die Grafschaft

Grundlagen unserer Qualitätspolitik

Als Dienstleistungsunternehmen für Arbeitsmarktdienstleistungen und unter Einbezug des Leitbildes des Gesamtunternehmens ist ein hoher Qualitätsstandard ebenso Anspruch als auch ein gesetzter Maßstab, welchem wir uns aus Überzeugung verpflichten.

Seit 2012 sind wir sowohl nach der aktuell geltenden DIN EN ISO Norm 9001:2015 (im Folgenden nur 9001) als auch nach AZAV zertifiziert. Wir stellen uns jährlich umfangreichen Qualitätsaudits durch die DEKRA Certifikation GmbH, um Arbeitsmarktdienstleistungen durchzuführen.

Stetige Weiterentwicklung und Verbesserung sind uns sehr wichtig.  Unsere Kunden und Leistungsträger können deshalb darauf vertrauen, dass sie sowohl qualitativ hochwertige Bildungsdienstleistungen als auch ein hohes Maß an Vertrauen und Sicherheit erhalten.

Sowohl industrielle Kunden als auch Kunden unserer personenzentrierten sozialen Dienstleistungen, können von einer sehr guten Qualität ausgehen. Wir erbringen unsere Dienstleistungen mit einem hohen Maß an pädagogischer und sozialer Qualität, weil uns die uns anvertrauten Menschen am Herzen liegen. Gleichzeitig berücksichtigen wir das Verhältnis von Aufwand zu Ergebnis und achten auf ein ausgewogenes Verhältnis, so dass wir Effektivität und Effizienz bei der Erbringung unserer Dienstleistungen und Produktion zusichern können. Wir achten auf eine effektive und effiziente Ressourcenverwendung, damit wir mit den vorhandenen Ressourcen möglichst viel Wirkung erzielen. Das Thema Wirkung nimmt in unserer Organisation einen besonderen Stellenwert ein. Um dieses Thema in der Organisation zu verankern haben wir drei Wirkungsmanagerinnen qualifiziert und formulieren Managementbewertungen und Geschäftsberichte dementsprechend.

Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung

Bei der Lebenshilfe für die Grafschaft wird ein Qualitätsmanagementsystem angewandt, welches den Anforderungen der 9001 und der AZAV angewandt. Es handelt sich um ein klassisches Muster des Qualitätsmanagements. Ausgangspunkt des Qualitätsmanagements nach 9001 und AZAV sind differenzierte Beschreibungen derjenigen Bedingungen und prozessualen Abläufe, die zur Herstellung einer guten Leistung erforderlich sind. Diese Beschreibungen münden in unserem QM-Dokumentencenter. Im Dokumentencenter sind nicht nur Formulare und Dokumente zu finden. Es sind auch Verhaltensanforderungen und Mindeststandards enthalten, die einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung unterzogen werden. Darüber hinaus sind Bereichspezifische fachliche Standards und individuelle Prozesse beschrieben, die unsere qualitative Haltung dokumentieren.

Nicht nur unser Dokumentencenter ist die Basis für die Zertifizierung, die jedes Jahr über interne und externe Audits realisiert wird. Jährlich erstellen wir im QM-Team einen Projektplan über die QM-Aktivitäten und definieren klare Ziele und Maßnahmen sowie deren Evaluation, die wir in unserer QM-App im Intranet (Sharepoint) dokumentieren. 

Bei allen QM-Aktivitäten betonen wir immer den Prozesscharakter der 9001 und AZAV. In diesem Sinne befinden wir uns agil in kontinuierlicher Verbesserung und Weiterentwicklung. Dabei haben wir immer die Normenkapitel der 9001 im Blick:

  • Kontext der Organisation
  • Führung
  • Planung
  • Unterstützung
  • Betrieb
  • Bewertung der Leistung
  • Verbesserung

Gleichrangig zu diesen Normkapiteln der 9001 betrachten wir die für uns geltenden Anforderungen der AZAV.

Dennoch gehen wir in unserer Vorstellung von Qualitätssicherung nicht ausschließlich von einer rationalen Organisationsgestaltung und eines Steuerungsoptimismus aus. Wir sind nicht der Auffassung, dass nur durch Beschreibungen und Festlegungen guter Prozessverläufe allein eine gute Leistungserbringung gewährleistet wird. Qualitätsmanagement ist für uns nicht ausschließlich ein Instrument zur rationalen, zielgenauen Organisationssteuerung. Wir wollen Qualitätsmanagement nicht als technologisches Konstrukt interpretieren. Qualitativ gutes pädagogisches Handeln lässt sich unserer Ansicht nach nur bedingt über quantitative Größen oder beobachtbare Ereignisse messbar machen. So ist zum Beispiel der Respekt vor der Einzigartigkeit der Kunden oder Empathie und Wertschätzung schwer zu erfassen, zu vergleichen und zu messen oder auf Wirkung zu überprüfen. Gleichwohl ist dies aber notwendig, um dauerhaft pädagogisches Handeln zu legitimieren. Allerdings ist bei solchen Prozessen die Rationalität nicht immer gegeben, so dass sich pädagogische Prozesse über die Qualitätssystematik nur begrenzt darstellen lassen. Wir haben eine gesunde Skepsis gegenüber einer intentionalen Steuerbarkeit komplexer pädagogischer Prozesse.

Deshalb wurde ein gemeinsamer Verständigungsprozess über die Qualitätskriterien initiiert, die für die Lebenshilfe für die Grafschaft gelten sollen. Durch die Überprüfung der eigenen Arbeit wurden Qualitätskriterien ausgewählt und ihre Bedeutung gewichtet. Darüber hinaus wurde beschrieben, wie wir die Umsetzung und Erhaltung der Qualität gewährleisten. Dazu wurden Indikatoren festgelegt, mit deren Hilfe wir uns über den Grad des Erreichens der Qualitätsmaßstäbe verständigen können. Über eine kriteriengeleitete Evaluation konnten wir dies im Rahmen des Projektes „pädagogische Qualität“ realisieren. Dazu haben wir eine kriteriengeleitete Evaluation durchgeführt. Das Ergebnis findet sich in der Matrix pädagogische Qualität wieder, welches wir dauerhaft in unserem QM-System integriert haben.

Die Ergebnisse sind in der Matrix pädagogische Qualität im Dokumentencenter zu finden. Damit haben wir für die Lebenshilfe Nordhorn gGmbH folgende Qualitätsstandards als Basiskriterien definiert:

  • Transparenz
  • Partizipation
  • Personenzentrierung
  • Achtung
  • Wirkungs- und Zielorientierung
  • Bedarfsorientierung
  • Wertschätzung
  • Zuverlässigkeit
  • Vertrauen
  • Authentizität
  • Empathie
  • Klarheit

Diese Basiskriterien für gute Qualität bei der Lebenshilfe für die Grafschaft korrespondieren mit unseren Führungswerten.

Unsere Bildungsangebote

Als zugelassener Träger nach § 178 SGB III bieten wir Arbeitsmarktdienstleistungen in folgenden Fachbereichen an:

  • Fachbereich 1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 SGB III
  • Fachbereich 4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des dritten Kapitels SGB III
  • Fachbereich 6: Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem siebten Abschnitt des dritten Kapitels SGB III

Die kundenorientierten Arbeitsmarktdienstleistungen nach AZAV richten sich an Menschen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit dem Ziel der Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Konkret richten sich die Angebote sowohl an Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, als auch an Fort- und Weiterbildung interessierte Personen. Die Bildungsangebote können also auch in Form einer notwendigen beruflichen Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, um diese bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern bzw. eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Mit unseren pädagogischen Fachkräften und qualifiziertem Ausbildungspersonal verstehen wir unseren Auftrag in der Förderung der Arbeits- und Lebensperspektiven unserer Kunden und möchten dazu beitragen, diese mithilfe unserer bedarfsgerechten Bildungsangebote in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei der Entwicklung und Durchführung von Bildungsangeboten nach der AZAV orientieren wir uns an

  • der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes
  • aktuellen arbeitsmarktrelevanten Daten
  • den Ergebnissen aus der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und weiteren Kooperationspartner
  • an den Zielen einer personenzentrierten Teilhabe am Arbeitsleben unserer Kunden.

Das Eingliederungsmanagement und die Beobachtung des allg. Arbeitsmarktes inkl. der dazugehörigen Schnittstellen in unserem Unternehmen finden Einklang in unserer strategischen Planung des Gesamtunternehmens, als auch in der Zielplanung über die Balanced Score Card und in der Vernetzung über unseren Fachdienst „Job Inklusiv“ mit externen Partnern des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort.

Dieser Prozess wird im Rahmen der Wissensvermittlung durch ein definiertes Verfahren (VA „Strategische Planung und Durchführung von AZAV Maßnahmen“) begleitet und findet Niederschlag in unseren Konzeptionen zu Bildungsmaßnahmen.

Dieses Leitbild wird im Rahmen der angestrebten kontinuierlichen Verbesserung regelmäßig überprüft und angepasst.